First West News

Kleine Änderung mit großer Wirkung: Erhöhung des De-Minimis-Rahmens ab 01.01.2024

Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Änderung der allgemeinen Vorschriften für geringfüge Beihilfen (De-minimis-Verordnung) erlassen. Nachfolgend erfahren Sie mehr darüber:

Klein, aber fein:
Mit Jahresanfang 2024 erfolgt die Anhebung des Höchstbetrags pro Unternehmen über drei Jahre von 200.000 Euro auf 300.000 Euro (gültig bis 31.12.2030), um damit der stark steigenden Inflation Rechnung zu tragen. 

Diese Änderung ist eine wirkliche Verbesserung für Unternehmen, da es in Österreich besonders auf Bundesländerebene sehr viele De-minimis-Förderprogramme gibt. 

Einrichtung eines zentralen Registers ab 2026:
Darüber hinaus sind ab 01. Jänner 2026 die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, alle De-Minimis-Beihilfen in einem zentralen Register zu erfassen, wodurch die Berichtspflichten für Unternehmen verringert werden. Unsere Erfahrungen zeigen, dass gerade größere Unternehmen mit mehreren Standorten oft Schwierigkeiten haben nachzuverfolgen, welche De-Minimis-Beihilfen das Unternehmen insgesamt erhalten hat.

Selbstverständlich ist unser Team bei Fragen für Sie erreichbar:

Jerzy F. Kucharko, Tel. +43 699 170 62 820, jerzy.kucharko@firstwest.at

Mitja Martin Miksche, Tel. +43 676 73 50 100, mitja.miksche@firstwest.at