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Ein Blick nach Deutschland – Änderungen bei der Forschungszulage nun endgültig beschlossen

Das Forschungszulagengesetz wird bedeutend ausgeweitet, um Unternehmen in Deutschland bei ihren F&E-Aktivitäten zu unterstützen, wobei folgende Änderungen hervorzuheben sind.

  • Ab 2024 (rückwirkend) werden auchabnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens für die Förderung berücksichtigt
  • Eigenleistungen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben werden nun mit 70 EUR pro Arbeitsstunde (statt bisher 40 EUR) gefördert, jedoch weiterhin für maximal 40 Stunden pro Woche
  • Der Einbezug förderfähiger Kosten für in Auftrag gegebene Forschungsarbeiten wird von 60% auf 70% erhöht
  • Erhöhung der maximalen Bemessungsgrundlage auf 10 Mio. EUR 
  • Die Forschungszulage beträgt generell 25% der Bemessungsgrundlage, mit einer neuen zusätzlichen Erhöhung um 10 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen (= 35%) gemäß der KMU-Definition

Das Team von First West hat in den vergangenen zwei Jahren viele Projekte in Deutschland erfolgreich begleitet. Dank hoher technischer Kompetenz erfassen und beschreiben wir technische Projektinhalte sehr schnell sowie zielorientiert und halten so Ihren internen Aufwand äußerst gering. Wir freuen uns auch in Zukunft auf eine unverbindliche Kontaktaufnahme sowie erfolgreiche Zusammenarbeit.

Bei Fragen kontaktieren Sie:
Mitja Martin Miksche, Tel. +43 676 73 50 100, mitja.miksche@firstwest.at
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