First West News
Neues Förderangebot „Gewerbliche Wärme- und Kälteversorgung“ startet mit 01.07.2024
Die neue modulare Aufteilung ersetzt ab 01.07.24 die bisherigen und bis 30.06.24 gültigen Einzelmaßnahmen.
Die neuen Module teilen sich (lt. Entwurf Ende März 2024) folgend auf:
(Hinweis: Aktuell handelt es sich noch um einen Entwurf. Vorläufige Details sind in den jeweiligen Links bei jedem Modul zu finden)
Modul 1 – Wärme – und Kälteerzeugungsanlagen
- Wärmeerzeugungsanlagen (Fördersatz: 30% der Förderbasis, mit div. Zuschlagsmöglichkeiten, Förderungsobergrenze pro Projekt max. 6 Mio.):
- Biomassekessel
- Biomasse-KWK (zur Eigenversorgung)
- Industrielle oder gewerbliche Abwärmeauskopplung
- Wärmepumpen
- Geothermie
- Solarthermie
- Kälteerzeugungsanlagen (Fördersatz: 20% der Förderbasis, mit Zuschlagsmöglichkeiten, Förderobergrenze pro Projekt max. 6 Mio.):
- Kompressionskältemaschinen
- Ab- und Adsorptionskältemaschinen
Modul 2 – Wärme- und Kältenetze
Gefördert werden:
- Neubau und Ausbau von Wärmeverteilnetzen auf Basis von klimafreundlicher oder hocheffizienter Fernwärme zur Versorgung Dritter mit mindestens zehn externen Abnehmern
- Kälteverteilnetze zur Versorgung Dritter
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen von bis zu 45% der beihilfefähigen Investitionskosten.
Modul 3 – Mikronetze mit oder ohne Wärmeverkauf
Gefördert werden:
- Wärmeerzeugungsanlagen inkl. Wärmeverteilernetz zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung
- Wärmeerzeugungsanlage inkl. Wärmeverteilnetz zur Wärmeversorgung Dritter von zwei bis max. neun externen Abnehmern
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen von bis zu 40% der beihilfefähigen Investitionskosten.
Modul 4 – Optimierung von Wärmeerzeugungsanlagen und -verteilnetzen
Gefördert werden:
- Optimierungsmaßnahmen bei Wärmeerzeugern (Erneuerung oder Optimierung von Erzeugungsanlagen zur Wärmeversorgung Dritter)
- Optimierung in Wärmeverteilnetzen (Umbau und Dekarbonisierung bestehender Wärmenetze und Optimierung von Wärmeverteilnetzen zur Wärmeversorgung Dritter)
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Investitionszuschüssen von bis zu 35% der beihilfefähigen Investitionskosten.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Kollegen Harald Dallinger, Tel. +43 660 66 69 592, harald.dallinger@firstwest.at sowie Mitja Martin Miksche, Tel. +43 676 73 50 100, mitja.miksche@firstwest.at.